Satzung des Bäderverein Kevelaer e.V.
§ 1 Name und Sitz
§ 2 Zweck des Vereins
§ 3 Mitgliedschaft
§ 4 Beiträge
Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge und kann Umlagen und Aufnahmegebühren festsetzen. Mitgliedsbeiträge und ggf. Umlagen / Aufnahmegebühren werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. Alles weitere regelt eine Beitragsordnung. Diese ist nicht Satzungsbestandteil.
§ 5 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
§ 7 Die Mitgliederversammlung
Aufgaben der Mitgliederversammlung sind u.a.:
§ Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
§ 9 Kassenprüfung
Die ordnungsgemäße Buch- und Kassenführung des Vereines wird regelmäßig durch zwei von der Mitgliederversammlung gewählte Kassenprüfer/-innen geprüft. Diese erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfbericht.
§ 10 Auflösung des Vereines
Die Auflösung oder Aufhebung des Vereines kann nur auf einer eigens dafür einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Bei Auflösung oder Aufhebung oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen an die Stadt Kevelaer mit der Zweckbestimmung, daß dieses Vermögen unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zur Sportförderung verwen-det wird.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 27.02..2008 in Kraft.
Kevelaer, 27.Februar 2008